Wir machen aus Ihren Daten ein Geheimnis – verlassen Sie sich darauf
Mit der Übernahme Ihres Bestands übernehmen wir auch die diesbezüglichen gesetzlichen, vertraglichen und bankaufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, denen Ihr Unternehmen unterliegt.
Huber hat sich auf § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Mitarbeiter, der mit Ihren Archivgütern in Berührung kommt.
Die Verpflichtung gemäß BDSG bleibt auch nach dem Ablauf eines Vertrages mit dem Aktendepot weiter bestehen. Und sie gilt auch für diejenigen Mitarbeiter weiterhin, die aus unserem Unternehmen ausscheiden oder in ein anderes Tätigkeitsfeld wechseln.
Als Kunde sind Sie dazu berechtigt, die Einhaltung des BDSG und die bestimmungsgemäße Durchführung der Datensicherungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 4 BDSG zu kontrollieren. Auch durch eigene, interne Kontrollen des Aktendepots wird dies regelmäßig überprüft. Sie erhalten darüber Bericht.
Selbstverständlich beachten wir auch die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS), die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) sowie die Vorgaben der Allgemeinen Abgabenordnung (HGB AO). Ihre Daten sind also revisionssicher.
Die Entsorgung von Archivalien erfolgt über unseren zertifizierten Vernichtungsdienstleister – unter strenger Einhaltung des BDSG und der DIN-Norm 32757.1 Sicherheitsstufe 3-4.
Natürlich verpflichten wir uns auch, sofern gegeben, auf Ihre unternehmenseigenen Verschwiegenheitserklärungen und nehmen diese als Vertragsbestandteil auf.

